neutraler Text GV
Die ordentliche Generalversammlung findet jeweils im Frühjahr statt.
In die Kompetenz der Generalversammlung fallen folgende Geschäfte:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
b) Genehmigung von Jahres-, Kassa- und Revisorenbericht
c) Periodische Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
d) Festlegen des Arbeitsprogrammes und des Budgets
e) Behandlung von Anträgen
f) Ehrungen
g) Statutenrevisionen
Die Einberufung der Generalversammlung hat mindestens 14 Tage vor dem festgesetzten Termin schriftlich zu erfolgen.
Anträge zuhanden der Generalversammlung sind mindestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich und ausführlich begründet dem Vorstand einzureichen.
Ausserordentliche Generalversammlungen sind einzuberufen, wenn die Geschäfte es erfordern oder wenn mindestens 1/20 der Mitglieder dies in begründeter Eingabe verlangen.